Skip to main content

Pilotenausbildung - Ultraleicht

​Der Wunsch vom fliegen ist schon so alt wie die Menschheit.

Ab sofort bieten wir eine Kostengünstige UL-Flugausbildung in Weißenhorn an.

Ausbildungsvoraussetzungen ohne fliegerische Vorbildung (Fußgänger)

Theorie (vgl. § 42 LuftPersV):

Vollständige 60-stündige Theorieausbildung in der Flugschule:

  • Modul I (Allgemeine Fächer): Luftrecht, Navigation, Flugfunk, Meteorologie
  • Modul II (Spezielle Fächer): Technik (und pyrotechnische Einweisung), Verhalten in besonderen Fällen (inkl. Menschliches Leistungsvermögen)
  • Die theoretische Prüfung wird von einem externen DULV-Prüfungsrat abgenommen (extern = darf nicht in der Flugschule tätig sein).

Praxis (vgl. § 42 LuftPersV):

  • 30 h Flugzeit, davon mind. 5 h Alleinflugzeit
  • Starts und Landungen auf verschiedenen Flugplätzen
  • Außenlandeübungen mit Fluglehrer
  • mind. zwei Überlandflüge mit Fluglehrer (> 200 km mit Zwischenlandung)
  • mind. drei Überlandflüge im Alleinflug (> 50 km mit Zwischenlandung)
  • theoretische und praktische Einweisung in besondere Flugzustände und in das Verhalten bei Notfällen

Die praktische Prüfung wird von einem externen DULV-Prüfungsrat abgenommen (extern = darf nicht in der Flugschule tätig sein).

Unterlagen für die Lizenzerteilung:

  • Ausbildungsmeldung (spätestens 8 Tage nach Ausbildungsbeginn)
  • Anmeldung zur Praxisprüfung und Antrag auf Erteilung des Luftfahrerscheins
  • gültiges fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis LAPL
  • Kopie des Personalausweises oder Passes
  • Ausbildungsnachweisheft im Original oder lesbare Kopien
  • Bestätigung der pyrotechnischen Einweisung
  • ggf. Nachweis über vorhandenes Sprechfunkzeugnis
  • Praxis-Prüfprotokoll (nach Freigabe der Praxisprüfung durch den DULV)

Für weitere Informationen einfach Kontakt mit uns aufnehmen.


Ausbildungsvoraussetzungen mit Lizenz PPL/ TMG

Theorie (vgl. § 42 LuftPersV):

Die Theorieausbildung beschränkt sich auf eine theoretische Einweisung durch den Ausbildungsleiter in Modul II (spezielle Fächer): Technik (und pyrotechnische Einweisung), Verhalten in besonderen Fällen (inkl. Menschliches Leistungsvermögen)

Praxis (vgl. § 42 LuftPersV):

Die Mindeststundenanzahl für die praktische Ausbildung entfällt. Dabei müssen jedoch alle Ausbildungsabschnitte gemäß DULV-Ausbildungsnachweisheft für aerodynamisch gesteuerte UL durchgeführt und dokumentiert werden.

Die Überlandflugausbildung kann auf einen Überlandflug mit mind. 50 km und drei Landungen auf fremden Plätzen mit Fluglehrer reduziert werden.

Die praktische Prüfung wird vom Ausbildungsleiter abgenommen.

Unterlagen für die Lizenzerteilung:

  • Ausbildungsmeldung (spätestens 8 Tage nach Ausbildungsbeginn)
  • Anmeldung zur Praxisprüfung und Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zum Führen von Ultraleichtflugzeugen für Inhaber einer EASA-Lizenz
  • gültiges fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis LAPL
  • Ausbildungsnachweisheft im Original oder lesbare Kopien
  • beglaubigte Kopie der gültigen PPL
  • Bestätigung der pyrotechnischen Einweisung (wenn noch nicht vorhanden)
  • ggf. Nachweis über vorhandenes Sprechfunkzeugnis
  • Praxis-Prüfprotokoll (nach Freigabe der Praxisprüfung durch den DULV)

Für weitere Informationen einfach Kontakt mit uns aufnehmen.


Wir freuen uns von Dir zu hören.

Dein Team des Aero Club Weißenhorn